Was ist Raum sparende Flächenmanagement?
Das Raum sparende Flächenmanagement ist ein zentrales Element der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es umfasst alle Maßnahmen und Instrumente, die darauf abzielen, die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren und stattdessen die vorhandenen Flächen effizienter zu nutzen.
Die Bundesregierung ist für die Koordinierung und Beratung dieser Maßnahmen zuständig, während die konkrete Umsetzung in der Verantwortung der Landesregierungen und der kommunalen Behörden liegt.
Die Ausgangslage: Flächenverbrauch in Deutschland
Die Zahlen sind eindrücklich: Während der letzten 60 Jahre hat sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2017 wurde täglich eine Fläche von rund 58 Hektar neu ausgewiesen – meist zulasten der Landwirtschaft und fruchtbarer Böden. Das entspricht etwa 82 Fußballfeldern pro Tag.
Der Durchschnitt der Jahre 1993 bis 2003 lag noch bei 120 Hektar pro Tag. Es gibt also bereits Fortschritte – aber die Ziele sind ambitioniert und erfordern verstärkte Anstrengungen.
Die nationalen Ziele
- Bis 2030: Reduzierung der Neuinanspruchnahme auf unter 30 Hektar pro Tag (Nationale Nachhaltigkeitsstrategie)
- 2050: Netto-Null-Verbrauch – keine neuen Flächen mehr für Siedlung und Verkehr (Forderung von RNE, SRU und NABU)
- Boden als Ressource: Fruchtbare Böden und ökologisch wertvolle Flächen dauerhaft schützen
Drei Teilstrategien des Flächensparens
Das Umweltbundesamt unterscheidet drei zentrale Teilstrategien:
1. Weniger neue Flächen beanspruchen
Der erste und wichtigste Schritt ist, weniger neue Flächen für Bebauung zu beanspruchen. Das erfordert eine konsequente Politik, die Neuinanspruchnahme durch rechtliche und finanzielle Instrumente zu begrenzen – etwa durch Kontingentierungssysteme oder die Reform von Fehlanreizen wie der Pendlerpauschale.
2. Vorhandene Flächen weiterentwickeln
Der zweite Ansatzpunkt ist die Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen: brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen reaktivieren, leerstehende Gebäude nutzen, Baulücken schließen und Nachverdichtung im Bestand ermöglichen. Kommunen spielen hier eine Schlüsselrolle.
3. Effizienter mit Flächen umgehen
Wo Neubau unvermeidlich ist, sollte er so flächeneffizient wie möglich erfolgen: kompakte Bauformen, nutzungsgemischte Quartiere, mehr Geschosse im Wohnungs- und Gewerbebau. Auch hier setzt das Baugesetzbuch (BauGB) wichtige Rahmenbedingungen.
Instrumente und Maßnahmen
Folgende Instrumente und Maßnahmen gelten als besonders zielführend:
- Landes- und Regionalplanung stärken und das vorhandene Instrumentarium der Raumordnung zielführend anwenden
- Schädliche Subventionen abbauen, die die Außenentwicklung begünstigen
- Fördermittel zur Aktivierung der Innenentwicklung und des Brachflächenrecyclings zielgerichtet einsetzen
- Ämterübergreifende Organisationsstrukturen in Verwaltungen schaffen
- Verkehrs- und Strukturpolitik auf den Prüfstand stellen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung
Der Aktionsplan Flächensparen
Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt vom Umweltbundesamt erarbeitet. Er bündelt vorhandene Forschungsergebnisse und Aktivitäten, entwickelt Vorschläge zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und macht diese einem breiten Nutzerspektrum zugänglich.
Ein Kernvorschlag des Aktionsplans ist die Einführung eines Kontingentierungssystems, bei dem bundespolitische Flächenverbrauch-Reduktionsziele rechtlich verbindlich operationalisiert werden – entweder durch handelbare Flächenzertifikate oder durch raumordnerische Zuweisung von Flächenkontingenten.
Fazit
Das Raum sparende Flächenmanagement ist eine der zentralen Herausforderungen der deutschen Nachhaltigkeitspolitik. Die Ziele sind klar formuliert – nun geht es um die konsequente Umsetzung. Kommunen, Länder und Bund müssen hier an einem Strang ziehen.
Auf hejyt fassen wir die wichtigsten Informationen zum Thema Flächensparen zusammen. Für detaillierte behördliche Auskünfte empfehlen wir die offiziellen Portale des Umweltbundesamtes und der zuständigen Landesbehörden.